BVerwG - Urteil vom 29.04.1964
I C 30.62
Normen:
BBauG § 1; BBauG § 35; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
BVerwGE 18, 247
BayVBl 1964, 288
BB 1964, 827
BBauBl 1964, 302
BRS 15 Nr. 49
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 9
DÖV 1964, 383
DVBl 1964, 527
DWW 1964, 266
MDR 1964, 699
NJW 1964, 1973
VerwRspr 17, 79
Vorinstanzen:
OVG Nordrhein-Wastfalen,

Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde

BVerwG, Urteil vom 29.04.1964 - Aktenzeichen I C 30.62

DRsp Nr. 1996/25197

Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde

1. Zur Bestimmung des Eigentumsinhalts. 2. Die Entscheidung über die Zulässigkeit nicht bevorrechtigter Vorhaben im Außenbereich, deren Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, ist nicht dem Verwaltungsermessen überlassen; auf ihre Zulassung besteht vielmehr ein Rechtsanspruch. 3. Die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen der Gemeinde gehören zu den öffentlichen Belangen, welche die Baugenehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Vorhabens im Außenbereich zu berücksichtigen hat. 4. Wochenendhäuser sind keine bevorrechtigten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG.

Normenkette:

BBauG § 1; BBauG § 35; GG Art. 14 Abs. 1;

Gründe:

I.