Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde
BVerwG, Urteil vom 29.04.1964 - Aktenzeichen I C 30.62
DRsp Nr. 1996/25197
Nicht privilegierte Außenbereichsvorhaben [Wochenendhäuser]; Berücksichtigung planerischer Vorstellungen der Gemeinde [hier: Flächennutzungsplan]; Eigentumsschutz; Verwaltungsermessen der Genehmigungsbehörde
1. Zur Bestimmung des Eigentumsinhalts.2. Die Entscheidung über die Zulässigkeit nicht bevorrechtigter Vorhaben im Außenbereich, deren Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, ist nicht dem Verwaltungsermessen überlassen; auf ihre Zulassung besteht vielmehr ein Rechtsanspruch.3. Die im Flächennutzungsplan zum Ausdruck gebrachten planerischen Vorstellungen der Gemeinde gehören zu den öffentlichen Belangen, welche die Baugenehmigungsbehörde bei ihrer Entscheidung über die Zulässigkeit eines nicht bevorrechtigten Vorhabens im Außenbereich zu berücksichtigen hat.4. Wochenendhäuser sind keine bevorrechtigten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG.