Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Erteilung einer Baugenehmigung
BVerwG, Urteil vom 07.02.1964 - Aktenzeichen I C 104.61
DRsp Nr. 2009/23517
Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; Erteilung einer Baugenehmigung
1. Zum Unterschied zwischen einer Verletzung des § 86 Abs. 2VwGO und des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs (§ 138 Nr. 3VwGO).2. In einem Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung ist dasjenige Recht anzuwenden, das im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung von der Genehmigungsbehörde anzuwenden wäre.