BVerwG - Urteil vom 15.10.1964 (VIII C 56.64) - DRsp Nr. 1996/25274
BVerwG, Urteil vom 15.10.1964 - Aktenzeichen VIII C 56.64
DRsp Nr. 1996/25274
»1. Die in Art. X § 3 Buchst. b des Abbaugesetzes vorgesehene Zustimmung der Finanzierungsstelle zu einer Erhöhung der Mieten für die von ihr finanzierten Wohnungen ist kein Verwaltungsakt.2. Bundesbeamte können nicht im Verwaltungsrechtsweg geltend machen, die dem Vermieter von Wohnungen, die mit Bundesmitteln für Bundesbedienstete errichtet waren, erteilte Zustimmung zur Erhöhung der Mieten sei rechtswidrig.«