BVerwG - Urteil vom 19.08.1964 (I C 48.63) - DRsp Nr. 1996/25252
BVerwG, Urteil vom 19.08.1964 - Aktenzeichen I C 48.63
DRsp Nr. 1996/25252
»Zur Frage des geringstmöglichen Eingriffs im Enteignungsrecht.Zur Verpflichtung des durch das Enteignungsverfahren Begünstigten, durch Tausch von Grundstücksteilen dazu beizutragen, daß der Enteignungszweck auch durch einen Eingriff in die Rechte des Betroffenen erreicht werden kann, der weniger schwer als die Entziehung des Eigentums ist.«