BVerwG - Urteil vom 18.08.1964 (I C 63.62) - DRsp Nr. 1996/25251
BVerwG, Urteil vom 18.08.1964 - Aktenzeichen I C 63.62
DRsp Nr. 1996/25251
»Die vorhandene Bebauung ist für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur maßgeblich, soweit die städtebauliche Ordnung nicht durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes geregelt ist.Befreiung kann auch von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt werden, der nicht die Mindestfestsetzungen des § 30BBauG enthält.«