Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Kassel vom 17.05.2010 - 7 Ca 49/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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