Die Satzung der Antragsgegnerin vom 24. Februar 2021 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 für das Gebiet "südlich der Grund- und Gemeinschaftsschule Boostedt, nördlich des Auweges, östlich des Eichenweges und westlich der,Twietewiesen" wird bis zur Entscheidung über einen seitens des Antragstellers noch zu stellenden Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 40.000 € festgesetzt.
I.
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