Der Antrag des Antragstellers, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert beträgt 7.500 €.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 1/18 gegen den Bebauungsplan "Groß Tarup - K 8" (Nr. 272) der Antragsgegnerin. Im vorliegenden Verfahren begehrt er den Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch die der Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug gesetzt werden soll.
Die Antragsgegnerin beabsichtigt den Weiterbau der Kreisstraße 8. Hierzu benötigt sie Flächen, die im Alleineigentum des Antragstellers stehen. Betroffen sind nach Aktenlage Flurstücke der Flur ... der Gemarkung ...:
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