Die aufschiebende Wirkung der Klage
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 103.447,75 Euro festgesetzt.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die nach §
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