Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 7. März 2014 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.
Das Verwaltungsgericht hat dem auf §§
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