OLG Celle - Urteil vom 03.04.2003
14 U 158/02
Normen:
BGB § 631 ; HOAI § 15 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 27.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 2700/01

Bau- und Architektenvertrag; Honoraranspruch des Architekten

OLG Celle, Urteil vom 03.04.2003 - Aktenzeichen 14 U 158/02

DRsp Nr. 2003/8017

Bau- und Architektenvertrag; Honoraranspruch des Architekten

»Ist streitig, ob sich ein Architektenvertrag auf die Rohbauarbeiten beschränkt, steht dem Architekten für die Leistungsphasen 1 - 4 das Architektenhonorar nach den vollen Baukosten zu, wenn sich die Genehmigungsplanung auf den gesamten Bau (einschließlich Ausbau) erstrecken musste.«

Normenkette:

BGB § 631 ; HOAI § 15 ;

Entscheidungsgründe:

540 Abs. 1 ZPO)

I.

Die Kläger begehren restliches Architektenhonorar für die Durchführung eines Bauvorhabens des Beklagten auf dem im Tenor genannten Grundstück. Das Landgericht, auf dessen Urteil zur näheren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat die Klage (mit der zugleich die Eintragung entsprechender Sicherungshypotheken beantragt worden ist) abgewiesen, weil der Honoraranspruch aufgrund fehlerhafter Berechnung durch die Kläger nicht fällig sei.