VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.1999
5 S 1603/97
Normen:
NatSchG §§ 22, 24a, 62, 63;
Fundstellen:
BRS 62, 893
ZfBR 2000, 213

Bau einer Erschließungsstraße durch ein Landschaftsschutzgebiet

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.1999 - Aktenzeichen 5 S 1603/97

DRsp Nr. 2000/5523

Bau einer Erschließungsstraße durch ein Landschaftsschutzgebiet

»1. Landschaftsschutzrechtliche Erlaubnis und Befreiung sind selbständige Verwaltungsakte. Werden beide im Wege eines Haupt- und Hilfsantrages mit einer Verpflichtungsklage begehrt, handelt es sich um verschiedene Streitgegenstände. 2. Eine Gemeinde, die den Erlaß eines Bebauungsplans beabsichtigt, mit dem eine teilweise durch ein Landschaftsschutzgebiet führende Erschließungsstraße festgesetzt werden soll, hat bereits vor Erlaß des Bebauungsplans ein Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der für den tatsächlichen Bau der Straße erforderlichen Befreiung von den Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung, wenn es nach Lage der Dinge zweifelhaft erscheint, ob naturschutzrechtlich - materiell - eine Befreiungslage besteht, in die sie mit der bauleitplanerischen Festsetzung der Straße "hineinplanen" könnte. 3. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung für den Bau einer teilweise durch ein Landschaftsschutzgebiet führenden Erschließungsstraße für ein Wohngebiet, wenn eine mögliche Erschließungsalternative ebenfalls das Landschaftsschutzgebiet und einen nach § 24a Abs. 1 Nr. 6 NatSchG besonders geschützten Biotop berührte (hier verneint).«

Normenkette:

NatSchG §§ 22, 24a, 62, 63;
Fundstellen
BRS 62, 893