Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Anfechtungsklage gegen die der Beigeladenen von der Beklagten erteilte bauaufsichtliche Genehmigung vom 11. Juni 2016 für die Nutzungsänderung einer ehemaligen Gaststätte in eine Asylbewerberunterkunft mit 43 Betten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage mit Urteil vom 21. Juli 2017 in der Sache ab. Hiergegen richtet sich das Rechtsmittel der Klägerin.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Die Klägerin beruft sich auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils. Ob solche Zweifel bestehen, beurteilt sich im Wesentlichen anhand dessen, was die Klägerin innerhalb offener Frist (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|