Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.724 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die in offener Frist geltend gemachten Gründe (§
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