Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 8. März 2018 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf je 75.000 Euro festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen eine Beseitigungsanordnung für ein Gebäude im Außenbereich auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung L* ...
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