Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.000,- € festgesetzt.
Der Antrag auf
Zulassung der Berufung
hat keinen Erfolg.
Die mit dem Zulassungsbegehren vorgebrachten, für die Prüfung maßgeblichen Einwände (§
1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i.S.d. §
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