Baugeldgewährung aufgrund von Kreditgeschäften; Berechnung des aufgrund eines Kontokorrentkredits empfangenen Baugeldes; Umgehung des GSB
BGH, Urteil vom 14.01.1986 - Aktenzeichen VI ZR 164/84
DRsp Nr. 1992/3973
Baugeldgewährung aufgrund von Kreditgeschäften; Berechnung des aufgrund eines Kontokorrentkredits empfangenen Baugeldes; Umgehung des GSB
»a) Grundlage einer Baugeldgewährung können Kreditgeschäfte verschiedener Art sein, auch Kredite in laufender Rechnung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.b) Zur Berechnung des aufgrund eines Kontokorrentkredits empfangenen Baugeldes.c) Ein Baugeldempfänger kann sich nicht dadurch eine gegenüber § 1 Abs. 2 GSB günstigere Stellung verschaffen, daß er sich nicht selbst an der Herstellung des Baues beteiligt, sondern damit Gesellschaften beauftragt, an denen er allein beteiligt ist, und deren Geschäfte er selbständig führt.«