Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg - 2. Kammer - vom 7. Juni 2023 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 3. Februar 2023 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 22. Dezember 2022 wird angeordnet.
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