VG Dessau, Beschluß vom 01.11.1999 - Aktenzeichen 1 B 496/99 DE
DRsp Nr. 2000/5583
Baugenehmigung für 110 kV-Leitung
»1. Die verfassungsrechtlich gewährleistete Planungshoheit der Kommunen wird unter anderem durch § 1 Abs. 4BauGB eingeschränkt. Danach sind die Kommunen insbesondere verpflichtet, ihre Bauleitpläne, Bauleitpläne, die einem entsprechenden Verfahren der Raum-, Landes- oder Regionalplanung zeitlich nachfolgen, den Zielen der Raumordnung anzupassen.2. Die bei der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens aufgetretenen formellen und materiellen Fehler können nicht in einem dem Raumordnungsverfahren nachfolgenden Bau(ordnungs)rechtlichen Verfahren geltend gemacht werden.«