VGH Bayern - Urteil vom 27.09.2021
15 B 20.828
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 7 K 17.531

Baugenehmigung für ein gewerbliches Vorhaben in einem faktischen Dorfgebiet

VGH Bayern, Urteil vom 27.09.2021 - Aktenzeichen 15 B 20.828

DRsp Nr. 2021/16060

Baugenehmigung für ein gewerbliches Vorhaben in einem faktischen Dorfgebiet

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für ein gewerbliches Vorhaben. Sie ist Eigentümerin der FlNrn. ***/1 und ***/3 der Gemarkung I****** (Baugrundstücke; angegebene FlNrn. im Folgenden betreffen dieselbe Gemarkung), die tatsächlich seit vielen Jahren von ihrem Ehemann und von ihrem Sohn für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Die beiden Grundstücke liegen nach übereinstimmender Beurteilung der Beteiligten im unbeplanten Innenbereich.