1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält.
Die Kläger wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten für ein Wohngebäude.
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