I. Das vorliegende Verfahren geht auf den Eilrechtsstreit 3 TH 768/92 zurück, der zu dem Beschluß des Senats vom 11.03.1993 (ESVGH 43, 177 = NVwZ 1993 1119) geführt hat. Dieser Beschluß, auf den Bezug genommen wird, gibt bereits zu weiten Teilen den wesentlichen Sach- und Streitstand wieder, befaßt sich rechtlich aber vorwiegend nur mit der bejahrten Zulässigkeit des Widerspruchs der etwa 90 m vom Sendemast entfernt wohnenden Antragsteller gegen eine baurechtliche Zustimmung.
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