LG Karlsruhe, - Vorinstanzaktenzeichen O (Baul) 18/00
Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs - sofortige Beschwerde
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.03.2001 - Aktenzeichen W 1/01 Baul
DRsp Nr. 2001/9516
Baulandsachen - Entscheidung des Landgerichts über aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs - sofortige Beschwerde
»Gegen Entscheidungen des Landgerichts - Kammer für Baulandsachen - über die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gemäß §§ 212 Abs. 2, 224BauGB i.V.m. § 80 Abs. 5VwGO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde analog § 793ZPO statthaft.«
Das Rechtsmittel des Antragstellers ist als sofortige Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 Abs. 1, 793ZPO i.V.m. § 221 Abs. 1BauGB zulässig.
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