Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie mit der Festsetzung Private Grünfläche - Dauerkleingärten sowie bezüglich von Baudenkmälern, Unmittelbarkeit einer Festsetzung zugunsten der Allgemeinheit
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.1996 - Aktenzeichen 11a D 127/92.NE
DRsp Nr. 2009/18224
Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie mit der Festsetzung "Private Grünfläche - Dauerkleingärten" sowie bezüglich von Baudenkmälern, Unmittelbarkeit einer Festsetzung zugunsten der Allgemeinheit
1. Zur Abwägung bei der Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie mit der Festsetzung "Private Grünfläche - Dauerkleingärten" (im Anschluß an OVG NW, Urteil vom 20. November 1992 - 11a NE 50/88 -, BRS 54 Nr. 17 = NWVBl 1993, 229 ff. = NVwZ-RR 1993, 600 ff.).2. Die Festsetzung einer "mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenden" Fläche begründet selbst das Recht noch nicht, und damit auch noch keine Duldungspflicht zur entsprechenden Benutzung der Fläche. Diese Festsetzung ist lediglich - öffentlich-rechtliche - Grundlage, um das Grundstück zur Begründung eines solchen Rechts notfalls im Enteignungswege in Anspruch zu nehmen (vgl. § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BauGB).
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