OVG Niedersachsen - Urteil vom 27.08.1997
1 K 7061/95
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5; BNatSchG § 8a;
Fundstellen:
NdsRpfl 1998, 11
NuR 1998, 497
NVwZ-RR 1998, 301

Bauleitplanung: Anforderungen an die Abwägung bei Aufstellung eines Änderungsplans, Verdichtung der Bebauung, Reichweite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.08.1997 - Aktenzeichen 1 K 7061/95 - Aktenzeichen 1 K 7157/95

DRsp Nr. 2009/18257

Bauleitplanung: Anforderungen an die Abwägung bei Aufstellung eines Änderungsplans, Verdichtung der Bebauung, Reichweite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung

1. Bei der Abwägung über die Änderung eines Bebauungsplanes ist nicht von dem Ist-Zustand des überplanten Gebietes auszugehen, vielmehr sind die Festsetzungen des geltenden Planes den Festsetzungen der Änderungsplanung gegenüberzustellen. 2. Zur Verdichtung der Bebauung im rückwärtigen Bereich von Wohngrundstücken, die an einer Bundesstraße liegen. 3. Zur Reichweite der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Änderung eines Bebauungsplanes.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5; BNatSchG § 8a;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die mit dem Bebauungsplan SE 03 - von der Antragsgegnerin verfolgte Planung, in ihrer Nachbarschaft zwischen B. und der K. Straße eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen.