OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.12.1998
10a D 186/96.NE
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20;
Fundstellen:
BRS 60 Nr. 21
NuR 1999, 528
NVwZ-RR 1999, 561
ZUR 1999, 235

Bauleitplanung: Anforderungen und Grenzen an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.1998 - Aktenzeichen 10a D 186/96.NE

DRsp Nr. 2009/18282

Bauleitplanung: Anforderungen und Grenzen an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen

1. Zu den Kriterien für die Auswahl von Ausgleichsflächen. 2. Zu den Anforderungen an die Begründung der Zweckbestimmung einer öffentlichen Grünfläche, die zugleich als Ausgleichsfläche festgesetzt werden soll. 3. Keine Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche zum Zweck erleichterter Enteignung.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 20;

Gründe:

1. Der Bebauungsplan leidet an materiellen Mängeln.