OVG Lüneburg - Urteil vom 16.07.1980
I A 65/78
Normen:
BBauG § 155a; GO (Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) § 22 Abs. 1;
Fundstellen:
BRS 36 Nr. 28

Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Befangenheit eines Ratsmitglieds

OVG Lüneburg, Urteil vom 16.07.1980 - Aktenzeichen I A 65/78

DRsp Nr. 2009/17223

Bauleitplanung: Aufstellung eines Bebauungsplans, Befangenheit eines Ratsmitglieds

1. Nach § 22 Abs. 1 GO darf der Bürger als Ehrenbeamter oder in ehrenamtlicher Tätigkeit nicht bei Angelegenheiten beratend oder entscheidend mitwirken und während der Beratung und Entscheidung nicht anwesend sein, wenn die Entscheidung ihm selbst ... einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist deshalb von der Mitwirkung an der Beratung und Entscheidung über diesen Bebauungsplan ausgeschlossen. 2. Der Ausschluß eines Gemeindevertreters wegen Befangenheit erstreckt sich auf das gesamte Planverfahren und nicht nur auf den abschließenden Satzungsbeschluß.

Normenkette:

BBauG § 155a; GO (Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) § 22 Abs. 1;
Fundstellen
BRS 36 Nr. 28