I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 35 der Antragsgegnerin, der im wesentlichen das Gebäude einer Naturbühne erfaßt. Die Antragsteller sind Eigentümer von vier Wohngrundstücken, die am Nordwestrand der Bebauung von E. liegen. Es handelt sich um die äußerste, dem Bühnengelände zugewandte Häuserzeile.
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