OVG Bremen - Beschluß vom 22.09.1992 (OVG 1 B 83/92)
Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die aufschiebende Wirkung, die dem Widerspruch der Antragsteller gegen die der Beigeladenen unter dem [...]