OVG Niedersachsen - Urteil vom 29.10.1992
6 K 3012/91
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; FStrG § 17 Abs. 3;
Fundstellen:
BRS 54 Nr. 5
BRS 54 Nr. 217
NdsRpfl 1993, 254
NuR 1993, 289
NVwZ-RR 1993, 345
UPR 1993, 192
ZfBR 1993, 149
ZMR 1993, 244
ZUR 1993, 290

Bauleitplanung: Verlegung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße auf eine neue Umgehung, Zumutbarkeit von Straßengeräuschen, Bauleitplanung und Belange des Landschaftsschutzes, Abwägung bei Herabstufung eines Wohngrundstücks zur Gewerbefläche, Festsetzung von Verkehrsgrün

OVG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.1992 - Aktenzeichen 6 K 3012/91

DRsp Nr. 2009/18180

Bauleitplanung: Verlegung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße auf eine neue Umgehung, Zumutbarkeit von Straßengeräuschen, Bauleitplanung und Belange des Landschaftsschutzes, Abwägung bei Herabstufung eines Wohngrundstücks zur Gewerbefläche, Festsetzung von "Verkehrsgrün"

1. Ein Bebauungsplan zur Verlegung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße auf eine neue Umgehung erfordert keine Prüfung der planenden Gemeinde, ob die straßenrechtliche Einstufung als Bundesstraße (noch) richtig ist, wenn die Betroffenheit der Anlieger durch Spezialuntersuchungen über Verkehrsbelastungen und -lärm konkret ermittelt und berücksichtigt ist. 2. Zur Zumutbarkeit von Straßengeräuschen vor dem Inkrafttreten der VerkehrslärmschutzVO 1990. 3. Die Belange des Landschaftsschutzes haben in der Bauleitplanung keinen absoluten Vorrang gegenüber einer als notwendig erkannten Straßenplanung. 4. Die Herabstufung eines Wohngrundstücks als Gewerbefläche zur Verringerung seiner Schutzwürdigkeit gegenüber künftigem Straßenlärm kann abwägungsfehlerhaft sein. 5. Zur Festsetzung von "Verkehrsgrün" nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB vor bisher befahrbaren Wohngrundstücken.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 11; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2; FStrG § 17 Abs. 3;

Gründe: