Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler Rücksichtnahme
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.1992 - Aktenzeichen 10 C 12780/90.OVG
DRsp Nr. 1997/7426
Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler Rücksichtnahme
»1. Eine Verpflichtung einer Gemeinde, bei ihrer Bauleitplanung auf den Status der Nachbargemeinde als zentraler Ort Rücksicht zu nehmen, setzt gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 ROG voraus, daß sie bei der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms angehört wurde.2. Da eine solche bundesrechtlich gebotene Anhörung nach rheinland-pfälzischem Recht nicht vorgesehen und auch bei der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms nicht erfolgt ist, können sich aus der Ausweisung eines zentralen Ortes keine Anpassungspflichten für die umliegenden Gemeinden ergeben. (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung)«