OVG Rheinland-Pfalz - Beschluß vom 04.06.1992 (1 B 10880/92.OVG)
Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom [...]