OVG Münster vom 27.03.1992
3 B 1786/90
Normen:
BauGB § 133 Abs.3, § 134 Abs.1 S.3; WEG § 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1234

OVG Münster - 27.03.1992 (3 B 1786/90) - DRsp Nr. 1993/2287

OVG Münster, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen 3 B 1786/90

DRsp Nr. 1993/2287

»Für die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zu Erschließungsbeiträgen kommt es darauf an, ob das Grundstück, an dem der Wohnungseigentümer Miteigentum hat, von der abgerechneten Anlage erschlossen wird; unerheblich ist, ob das Gebäude mit der im Sondereigentum stehenden Wohnung auf eine andere Erschließungsanlage ausgerichtet ist.«

Normenkette:

BauGB § 133 Abs.3, § 134 Abs.1 S.3; WEG § 1;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 1234