OVG Münster - 27.03.1992 (3 B 1786/90) - DRsp Nr. 1993/2287
OVG Münster, vom 27.03.1992 - Aktenzeichen 3 B 1786/90
DRsp Nr. 1993/2287
»Für die Heranziehung eines Wohnungseigentümers zu Erschließungsbeiträgen kommt es darauf an, ob das Grundstück, an dem der Wohnungseigentümer Miteigentum hat, von der abgerechneten Anlage erschlossen wird; unerheblich ist, ob das Gebäude mit der im Sondereigentum stehenden Wohnung auf eine andere Erschließungsanlage ausgerichtet ist.«