OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.01.1992
10 C 10428/91.OVG
Normen:
BauGB § 1 ; BNatSchG § 8 ; LPflG §§ 4, 5;

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.01.1992 - Aktenzeichen 10 C 10428/91.OVG

DRsp Nr. 1997/7427

Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und Aufstellung eines Bebauungsplanes

»1. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes grundsätzlich nicht anwendbar. 2. Anderes gilt aber dann, wenn der Bebauungsplan konkrete Festsetzungen enthält, die bei ihrer Verwirklichung erkennbar zu einem Eingriff führen und keinen Spielraum für eine Konfliktbewältigung in einem nachgeschalteten Verwaltungsverfahren lassen oder wenn der Bebauungsplan unmittelbar einen Eingriff zuläßt, ohne daß es noch einer Genehmigung, Erlaubnis etc. bedarf.«

Normenkette:

BauGB § 1 ; BNatSchG § 8 ; LPflG §§ 4, 5;

Tatbestand: