Mit Bauschein Nr. - vom 10.2.1988 erteilte der Beklagte der Beigeladenen - soweit hier wesentlich - die Genehmigung zum Einbau eines Imbißraumes in das vorhandene Geschäftshaus R-straße in Q (Grundstück Gemarkung Q Flur - Parzellen Nr. - und -.
Nach dem Textteil des Bauscheines sind für das Vorhaben folgende Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes zu beachten:
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