VGH Bayern, vom 13.08.1992 - Aktenzeichen 2 CS 92.168
DRsp Nr. 1993/1455
»Der Mieter eines Hauses, für das eine an den Eigentümer gerichtete Beseitigungsanordnung vor Abschluß des Mietvertrags ergangen ist, ist nicht Rechtsnachfolger des eigentümers. Dem Mieter kann nicht, ohne daß er vorher durch Bescheid zur Duldung der Beseitigung aufgefordert worden ist, ein Zwangsgeld für den Fall angedroht werden, daß er die Beseitigung nicht duldet.«