Baurecht: Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen ungenehmigten Hundezwinger
OVG Niedersachsen, Beschluß vom 02.07.1992 - Aktenzeichen 6 M 3244/92
DRsp Nr. 2009/17483
Baurecht: Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen einen ungenehmigten Hundezwinger
Die Nutzung eines ungenehmigten Hundezwingers mit sieben Boxen für eine Doggenzucht ist in einem allgemeinen Wohngebiet bauaufsichtsbehördlich mit sofortiger Wirkung ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen für den Züchter zu untersagen, weil keine Baugenehmigung vorliegt und von unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Hundegebell auszugehen ist.