I.
Die Klägerin wendet sich gegen ein bauaufsichtsbehördliches Nutzungsverbot des Beklagten, mit dem ihr das ungenehmigte Halten von mehr als zwei Hunden auf ihrem Wohngrundstück An der W ... in H untersagt und die Entfernung aller bisherigen dortigen Zuchtdackel aufgegeben wurde.
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