I.
Die Klägerin wendet sich als Nachbarin gegen einen Vorbescheid für eine Sperrmüllsammelstelle auf den an der ... Straße ... gelegenen Grundstücken Fl.Nrn. 8509/2 und 8509/3 der Gemarkung München, Sektion V. Sie ist Eigentümerin des -- durch den ...weg getrennt -- in nordöstlicher Richtung angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. ..., das mit einem mehrgeschossigen Bürokomplex bebaut ist.
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