I.
Die Antragstellerin möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. ... Gemarkung ..., ... einen Spielsalon einrichten; in dem dafür vorgesehenen Raum hat sich bisher ein Textilgeschäft befunden. Im Spielsalon sollen 3-4 Billardtische und 6 Geldspielgeräte aufgestellt werden. Eine für den Spielsalon beantragte Baugenehmigung hat das Landratsamt ... bisher nicht erteilt. Darüber ist gegenwärtig beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof das Berufungsverfahren Az. 2 B 90.2277 anhängig.
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