VGH Bayern - Urteil vom 06.11.1992
2 B 90.2435
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2 ; BauNVO § 46 Abs. 1, Abs. 2 Nr 4 ;
Fundstellen:
BauR 1993, 299
BRS 54 Nr 47
GewArch 1993, 340
UPR 1993, 227
Vorinstanzen:
VG München, vom 13.06.1990 - Vorinstanzaktenzeichen M 8 K 89.2496

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Zeitungsauslieferungslagers im faktischen Mischgebiet

VGH Bayern, Urteil vom 06.11.1992 - Aktenzeichen 2 B 90.2435

DRsp Nr. 2007/13534

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Zeitungsauslieferungslagers im faktischen Mischgebiet

Im Zusammenhang mit einem Zeitungsauslieferungslager wird durch Anlieferung und Abholung der Zeitungspakete die Nachtruhe der umliegenden Bewohner ständig gestört, weshalb ein derartiges Vorhaben im faktischen Mischgebiet nicht zulässig ist.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2 ; BauNVO § 46 Abs. 1, Abs. 2 Nr 4 ;

Gründe:

I.

Der Kläger streitet mit der Beklagten wegen einer Auflage in einer Baugenehmigung.