VGH Bayern - Urteil vom 05.10.1992
14 N 90.3778
Normen:
BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 214 Abs. 3 S. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BayVBl 1993, 496

Bauleitplanung: Festsetzung eines Waldgrundstücks als Immissionsschutzfläche

VGH Bayern, Urteil vom 05.10.1992 - Aktenzeichen 14 N 90.3778

DRsp Nr. 2009/18178

Bauleitplanung: Festsetzung eines Waldgrundstücks als Immissionsschutzfläche

Wird im Rahmen der Bauleitplanung fremdes Grundeigentum in Anspruch genommen, muß besonders sorgfältig geprüft werden, ob die aufgrund § 9 Abs. 1 BauGB beabsichtigte Festsetzung nach Lage des Einzelfalls und der städtebaulichen Gegebenheiten erforderlich ist und objektiv dazu beiträgt, die von einer Anlage bzw. dem Gebiet ausgehenden Gefahren oder Beeinträchtigungen herabzumindern.

I. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet ******** der Stadt **********, in Kraft gesetzt am 2. April 1990, ist nichtig, soweit er eine Immissionsschutzfläche festsetzt.

II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsteller vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauGB § 214 Abs. 3 S. 1; BauGB § 214 Abs. 3 S. 2;

Gründe:

I.