VGH Bayern - Beschluß vom 08.08.1983 1.N - 1275/79
Normen:
BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 2a Abs. 6;
Fundstellen:
BayVBl 1984, 405
Bauleitplanung: Berücksichtigung von Belangen der durch Verkehrsbelastung beeinträchtigten Anwohnerinteressen
VGH Bayern, Beschluß vom 08.08.1983 - Aktenzeichen 1.N - 1275/79
DRsp Nr. 2009/17446
Bauleitplanung: Berücksichtigung von Belangen der durch Verkehrsbelastung beeinträchtigten Anwohnerinteressen
Wird die Verkehrsbelastung durch mittelbare Auswirkungen des Bebauungsplans berührt, muß sich die der Gemeinde bei Aufstellung eines Bebauungsplans nur dann aufdrängen, wenn es sich hierbei um besonders schutzwürdige bzw. schutzbedürftige Gebiete handelt und Tatsachen dafür sprechen, daß die Änderung der Verkehrsbelastung spürbar sein wird und zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen kann.