Bauleitplanung: Bestimmtheit eines Bebauungsplans bezüglich seiner Festsetzungen
VGH Bayern, Urteil vom 15.03.1983 - Aktenzeichen 36 I 78
DRsp Nr. 2009/17438
Bauleitplanung: Bestimmtheit eines Bebauungsplans bezüglich seiner Festsetzungen
Bei den Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug auf die Abgrenzung des Regelungsbereichs muß sichergestellt sein, daß dieser Bereich eindeutig erkennbar ist. Das kann im Einzelfall auch bei einem Maßstab 1 : 5.000 möglich sein, nämlich dann, wenn z.B. die Reichweite der Festsetzung in Beziehung zu Grundstücksgrenzen steht und sich diese eindeutig aus dem Plan ergeben.