A.
Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer und Bewohner des mit einem Holzwohnhaus bebauten Grundstücks Fl.Nr. ... der Gemarkung T gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. ... B "H Weg -- Hstraße" der Antragsgegnerin.
1. Das Grundstück der Antragsteller liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans; es grenzt jedoch im Süden und im Osten an das Plangebiet. Im Norden wird das Grundstück durch den H Weg und im Westen durch die Hstraße begrenzt.
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