BVerwG - Urteil vom 30.08.2001
4 CN 9.00
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 14, 15, 20 ; WHG § 18a Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BVerwGE 115, 77
BauR 2002, 424
DVBl 2002, 269
DÖV 2002, 296
ZUR 2002, 222
Vorinstanzen:
OVG Rheinland-Pfalz, vom 17.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 8 C 10196/99

Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung privater Versickerungsmulden; Notüberlaufsystem auf privaten Grünflächen; Sicherung des Planvollzugs; Abwägungsgebot

BVerwG, Urteil vom 30.08.2001 - Aktenzeichen 4 CN 9.00

DRsp Nr. 2006/8647

Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung privater Versickerungsmulden; Notüberlaufsystem auf privaten Grünflächen; Sicherung des Planvollzugs; Abwägungsgebot

»1. Zur Beseitigung von Niederschlagswasser in einem Neubaugebiet kann nach § 9 Abs. 1 Nrn. 14, 15 und 20 BauGB ein dezentrales System privater Versickerungsmulden und Grünflächen festgesetzt werden. 2. Die planerische Festsetzung eines derartigen Entwässerungskonzepts setzt u.a. voraus, dass wasserrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, die Vollzugsfähigkeit des Plans dauerhaft gesichert ist und Schäden durch abfließendes Niederschlagswasser auch in benachbarten Baugebieten nicht zu besorgen sind.«

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 14, 15, 20 ; WHG § 18a Abs. 1, 2 ;

Gründe:

I.