Bauleitplanung: Fehlerhafte Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets mit Nutzungsbeschränkungen mangels Ermächtigungsgrundlage
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.11.1993 - Aktenzeichen 10a NE 81/90
DRsp Nr. 2009/18197
Bauleitplanung: Fehlerhafte Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebiets mit Nutzungsbeschränkungen mangels Ermächtigungsgrundlage
Die Festsetzung eines "eingeschränkten Gewerbegebietes" mit dem Inhalt, daß im Plangebiet nur eine gerade auf den Betrieb und den Produktionsablauf eines speziellen benachbarten Unternehmens bezogene, gleichsam maßgeschneiderte Nutzung (hier: Abstellen von fertigen und halbfertigen Fahrzeugen) zulässig sein soll, beinhaltet eine einzelfallbezogene Regelung, die nicht im Rahmen der Möglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO liegt.