OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 09.12.1993 (10 A 3593/91)
Die Berufung der Kläger ist zulässig und begründet. Die Klage, die auf die gerichtliche Aufhebung der Bescheide des Beklagten über die Ausübung des Vorkaufsrechtes abzielt, ist als Anfechtungsklage zulässig. Namentlich [...]