I.
Die Klägerin begehrt die Genehmigung zur Erweiterung einer Spielhalle, hilfsweise die Erteilung eines planungsrechtlichen Vorbescheides für die beantragte Nutzungserweiterung. Das VG hat die Klage abgewiesen; die Berufung hatte teilweise Erfolg.
II.
Der zulässige Hauptantrag ist nicht begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die beantragte Genehmigung zur Erweiterung der Spielhalle nach §§
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