OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 24.02.1993
10 B 3590/92
Normen:
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; BauNVO § 4; BauNVO § 13;
Fundstellen:
BauR 1993, 313
BRS 55 Nr. 55
DÖV 1993, 920
DWW 1993, 110
NWVBl 1993, 355
UPR 1993, 232
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 28.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 13 L 3313/92

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Kleintierarztpraxis in einem reinen Wohngebiet

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 24.02.1993 - Aktenzeichen 10 B 3590/92

DRsp Nr. 2009/18187

Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Kleintierarztpraxis in einem reinen Wohngebiet

»[Zur] Zulässigkeit einer Kleintierarztpraxis in einem reinen Wohngebiet.«

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; BauNVO § 4; BauNVO § 13;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich gegen die der Beigeladenen gestattete Einrichtung einer Kleintierarztpraxis auf dem Nachbargrundstück, welches nach Angaben der Antragsteller in einem faktischen reinen Wohngebiet liegen soll. Das Verwaltungsgericht gab dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerpruchs der Antragsteller gegen die mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgestattete Baugenehmigung statt. Die dagegen gerichtete Beschwerde der Beigeladenen hatte Erfolg.

II.